DIENSTLEISTUNGSVERTRAG FÜR DAS REISEBÜRO MAY DREAM TOURISM
I. PARTIEN
May Dream Tourism Reisebüro: Im Folgenden als "die Agentur" bezeichnet, mit Rechten und Pflichten, die unten festgelegt sind.
Verbraucher: Im Rahmen dieser Vereinbarung als "Verbraucher" bezeichnet, mit ihren Rechten und Pflichten, die unten festgelegt sind. Die Identitätsdaten des Verbrauchers sind diesem Vertrag beigefügt.
II. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
- Die May Dream Reiseagentur (die Agentur) behält sich das Recht vor, Hotelnamen, Verkehrsmittel und Abfahrtszeiten im Reiseverlauf zu ändern, sofern dies innerhalb der festgelegten Standards geschieht und der Verbraucher im Voraus benachrichtigt wird. Die bei der Anmeldung bereitgestellten Musterrouten sind indikativ. Die Termine für optionale Touren, die in den Programmen erwähnt werden, können nach Ermessen der Reiseleiter geändert werden. Der Verbraucher akzeptiert, dass die Bedingungen der Reise erfüllt sind, solange die Gesamtanzahl der Übernachtungen nicht reduziert wird und die Klasse und Kategorie der Unterkünfte unverändert bleiben.
- Der für die Tour gezahlte Preis umfasst alle auf dem Tour- oder Hotelreservierungsschein aufgeführten Dienstleistungen. Die Daten für den Check-in und Check-out im Hotel, die Dauer, die Transportdetails und die Verpflegungsarten sind ebenfalls auf dem Schein angegeben. Zusätzliche Touren und Dienstleistungen, die nicht aufgeführt sind, unterliegen zusätzlichen Gebühren. Steuern, Abgaben, Gebühren und ähnliche Zahlungen, die von den Gesetzen der besuchten Länder von Touristen erhoben werden müssen, sowie Preisänderungen aufgrund von Währungsschwankungen werden an den Verbraucher weitergegeben. Diese Änderungen werden umgehend dem Verbraucher mitgeteilt, der dann den Vertrag ohne Entschädigung kündigen oder die Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis durch Zustimmung zu einem Zusatzvertrag akzeptieren kann.
- Die Agentur handelt als Vermittler zwischen dem Verbraucher und den Hotels, Transportunternehmen und anderen Dienstleistern, die an der Tour beteiligt sind, und ist verpflichtet, die Verbraucher innerhalb von 24 Stunden über Änderungen zu informieren. Die Agentur ist nicht verantwortlich für Verbraucher, die zu vereinbarten Zeiten oder Orten nicht erscheinen, Verzögerungen oder Störungen von Land-, Luft- und Seeverkehrsmitteln oder Hindernisse wie Nebel, Stürme oder andere Wetterbedingungen, die Routen und Reiserouten beeinflussen. Die Agentur haftet auch nicht für Streiks, Terrorismus, Krieg oder Ereignisse höherer Gewalt, noch für Unfälle oder Dienstunterbrechungen, die auf Fehler Dritter oder unvorhersehbare technische Probleme zurückzuführen sind. Verbraucher müssen Entschädigungen für Schäden von den primär Verantwortlichen anfordern und können sich nur unter strengen Haftungsgrundsätzen an die Agentur wenden, wenn die Entschädigung durch die primäre Partei unzureichend ist.
- Die Agentur gibt Zimmeranfragen an den Unterkunftsanbieter weiter, kann jedoch deren Erfüllung nicht garantieren. Die Zimmer werden den Verbrauchern am Ankunftstag um 14:00 Uhr bereitgestellt und müssen am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt werden.
- Gemäß Artikel 6 der Verordnung über Pauschalreiseverträge können der vereinbarte Preis und die Bedingungen nicht geändert werden. Änderungen von Hafen- oder Flughafensteuern und ähnlichen Gebühren sowie Währungsschwankungen, die den Reisepreis beeinflussen, sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen. Jede Preiserhöhung vor Beginn der Pauschalreise wird dem Verbraucher mitgeteilt, der den Vertrag ohne Strafe kündigen kann.
- Die Agentur ist verantwortlich für Änderungen, die nach Beginn der Tour eintreten und sich negativ auf den Verbraucher auswirken. Die May Dream Tourism Reiseagentur kann den Verbraucher für wesentliche negative Änderungen entweder monetär oder durch das Angebot gleichwertiger Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen des TÜRSAB Kütahya-Skala entschädigen. Das Recht des Verbrauchers auf Entschädigung erlischt, wenn zusätzliche oder Ersatzleistungen genutzt oder konsumiert wurden.
- Der Verbraucher ist dafür verantwortlich, die richtigen Namen gemäß ihrem Reisepass anzugeben. Bei Diskrepanzen zwischen den Kopien des Verbrauchers und der Agentur des Vertrages gelten die Aufzeichnungen der Agentur.
- Tourteilnehmer sind berechtigt, zwei Koffer mit jeweils maximal 50 cm x 70 cm und bis zu 20 kg Gepäck für den Flug zu bringen. Der Verbraucher ist für sein Gepäck und dessen Inhalt verantwortlich.
- Gegenstände, die riechend, auslaufend, brennbar oder explosiv sind, sowie scharfe, schneidende Gegenstände, Feuerwaffen und jegliche Arten von Tieren dürfen in Transportmitteln oder Unterkünften ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Agentur nicht mitgebracht werden.
- Alle Angelegenheiten, die in dieser Vereinbarung nicht geregelt sind, unterliegen den entsprechenden Gesetzen, Konventionen und Vorschriften, einschließlich Gesetz Nr. 1618, Gesetz Nr. 4077, Gesetz Nr. 4288, Gesetz Nr. 2634, IATA, IHA, UFTAA-Konventionsvorschriften, dem Luftverkehrsgesetz, dem Handelsgesetzbuch der Türkei und der TÜRSAB Kütahya-Skala, die auf der international anerkannten Frankfurter Tabelle basiert.
- Alle Charterflughafenvorkehrungen unterliegen internationalen Luftverkehrsregeln, einschließlich des Warschauer Übereinkommens, und Flugpläne können sich ändern. Abflugzeiten können nicht garantiert werden, und der Vermieter kann Halteorte ändern oder weglassen. Die Flugzeiten werden 48 Stunden im Voraus bestätigt, und Änderungen führen nicht zu einer Haftung der Agentur.
- Im Falle von Reisen mit Flugzeug, Zug oder Schiff werden Preiserhöhungen anteilig zum angekündigten Reisepreis hinzugefügt.
- Der Umfang der Versicherung für Verbraucher, die eine Reiseversicherung abschließen, wird durch die Policen der Versicherungsgesellschaft definiert. Die Agentur ist nicht verantwortlich für Ansprüche, die sich auf unvollständige oder mangelhafte Leistungen, Schäden oder Verluste beziehen, die von der Versicherungsgesellschaft abgedeckt sind. Nach Artikel 12 des Gesetzes Nr. 1618 deckt die Versicherung den Preis der Pauschalreise, wenn die Tour nicht bereitgestellt oder unvollständig bereitgestellt wird. Bitte fordern Sie Ihre Versicherungspolice von Ihrem Verkaufsvertreter an.
- Wenn der Verbraucher die Agentur mit der Abwicklung von Visabestimmungen beauftragt, muss er einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten und alle vom Konsulat angegebenen erforderlichen Dokumente mindestens einen Monat vor der Reise bereitstellen. Der Verbraucher ist für alle Ausgaben verantwortlich, und die Agentur fungiert nur als Vermittler. Wenn das Visum nicht erteilt wird, gelten die angegebenen Stornobedingungen. Die Agentur haftet nicht für die Ablehnung des Visums oder Einreiseverweigerungen.
- Verbraucher, die den Vertrag nicht unterzeichnet haben, aber an der Tour teilnehmen, gelten als hätten sie alle Vertragsbedingungen akzeptiert, indem sie einen Verbraucher benannt haben, der in ihrem Namen unterschrieben hat. Die Vertragsbedingungen sind bindend, auch wenn der Verbraucher ihn nicht persönlich unterzeichnet hat.
- Dieser Vertrag, der in zweifacher Ausfertigung erstellt und von den bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wurde, wurde gelesen, überprüft und akzeptiert. Die Person, die im Namen der im Vertrag genannten Verbraucher unterschreibt, übernimmt die gesamte rechtliche Verantwortung.
III. ZAHLUNGEN
- Mindestens 35% der Reservierungskosten müssen bei der Anmeldung bezahlt werden, der Rest ist spätestens 10 Tage vor Beginn der Tour fällig. Die Nichterfüllung dieser Zahlungen führt zur Stornierung der Reservierung, und es wird eine Stornierungsentschädigung von 35% der Gesamtkosten erhoben.
IV. STORNIERUNGEN, ÄNDERUNGEN, ÜBERTRAGUNGEN
- Die Agentur kann die Tour bis zu 7 Tage vor Abreise stornieren oder ändern, wenn die Mindestanzahl an Teilnehmern nicht erreicht wird oder aus anderen notwendigen Gründen. Der Verbraucher hat Anspruch auf eine volle Rückerstattung.
- Wenn der Verbraucher die Tour mindestens 15 Tage vor Abreise storniert, erfolgt eine vollständige Rückerstattung (ohne Anzahlungen). Für Touren, die Transporttickets beinhalten, gelten die Stornierungsregeln der jeweiligen Unternehmen.
- Stornierungen oder Änderungen, die zwischen 15-7 Tagen vor der Abreise vorgenommen werden, unterliegen einer Gebühr von 35%, und Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor Abreise erfordern die volle Zahlung.
- Sonder- oder Frühbucherdienstleistungen sind bis zu 60 Tage vor Abreise rückerstattbar. Die Rückerstattungsbeträge verringern sich schrittweise, je näher der Abreisedatum rückt.
- Die Stornierungsbedingungen für Flug-, Zug- oder Schiffstouren unterliegen den Bedingungen des Beförderers.
- Verbraucher, die den Gesamtbetrag innerhalb der festgelegten Zeiträume nicht bezahlen, werden gemäß den Stornierungsbedingungen belastet.
- Bei geplanten Flügen sind keine Namensänderungen möglich. Verbraucher sind für Strafen im Zusammenhang mit verlorenen Tickets verantwortlich.
- Verbraucher, die den Beginn einer Tour verpassen, müssen die Agentur schriftlich informieren. Andernfalls werden alle Reservierungen nach 24 Stunden storniert, ohne Rückerstattung.
- Schwere Krankheit oder Tod des Verbrauchers oder naher Angehöriger stellt eine Ausnahme dar, sofern dokumentiert.
- Touren können bis zu 7 Tage vor Abreise auf eine andere Person übertragen werden. Der Übernehmer und der Verbraucher teilen sich die Verantwortung für zusätzliche Kosten.
- Die Agentur kann die Reiseroute, Hotels oder Transportarrangements bei Bedarf ändern. Verbraucher können stornieren und eine Rückerstattung erhalten, wenn sie diese Änderungen nicht akzeptieren.
- Charterflugstornierungen, die innerhalb von 15 Tagen vor Abreise vorgenommen werden, sind nicht rückerstattbar.
V. STREITBEILEGUNG
- Streitigkeiten unterliegen dem TÜRSAB-Schiedsgericht.
- Rechtliche Streitigkeiten werden vor den Gerichten und Vollstreckungsbehörden in İzmir entschieden.